Vorsorge für Alter und gegen Krankheit
Die betriebliche Altersvorsorge trifft vor allem bei den sogenannten Werkstudenten zu, deren wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Während der Semesterferien darf der Student auch vollschichtig arbeiten. Zudem spricht man auch vom Werkstudenten bei einer derzeitigen Tätigkeit, welche mit seinem Studium in Verbindung steht. Bleibt dieser Werkstudent unter der 400,– Euro Grenze, so zahlt der Arbeitgeber den Mindestanteil in die gesetzliche Rentenversicherung ein und der Student merkt von alledem nichts. Allerdings kann er dann von seinem verdienten Geld die restlichen 4,9 % in die Rentenversicherung einzahlen, um den vollen Betrag angerechnet zu bekommen.
Privat kann sich der Student auf verschiedene Arten absichern und hat gegenüber den gesetzlichen Versicherungen einen erheblichen Vorteil durch die geringeren Beiträge und die besseren Leistungen. Dies sieht man vor allem in der Altersvorsorge und der Studenten Krankenversicherung. Bei diesen Sparten kommen die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat ganz besonders zum Tragen. Durch die betriebliche Altersvorsorge als private Absicherung hat der Student zwar nur einen geringen Vorteil, doch wenn er zusätzlich noch eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, so kann er ganz in Ruhe auf seinen Lebensabend hin arbeiten.
Bei der Studenten Krankenversicherung gehen die Unterschiede bei den monatlichen Beiträgen und den Leistungen ganz besonders weit auseinander. Allein den Unterschied in der monatlichen Beitragszahlung spürt der Student ganz besonders, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Student jeden Monat 147,– Euro ein, während er bei der privaten Krankenversicherung nur knapp ein Drittel des Monatsbeitrages zahlen muss. Sieht man sich die unterschiedlichen Leistungen an, so gehen die Unterschiede zum Vorteil der privaten Versicherung ebenfalls weit auseinander.